Allgemeine Geschäftsbedingungen von ELYSEE IMMOBILIEN
1. Anerkennung der AGB
Mit der Verwendung unserer vorstehenden Angebote erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objekts mit uns oder dem Eigentümer.
2. Vermittlungstätigkeit
Elysee Immobilien bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf oder zur Vermietung an. Wir weisen darauf hin, dass wir häufig für Verkäufer und Käufer gleichzeitig als Makler tätig sind. Dabei verpflichten wir uns jedoch zur strikten Neutralität im Interesse beider Auftraggeber. Die jeweiligen Provisionsvereinbarungen werden durch diese beiderseitige Tätigkeit nicht berührt. Sämtliche von uns überlassene Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich sowie ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Diese sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Die objektbezogenen Angaben werden von uns mit Sorgfalt eingeholt, basieren aber auf den uns erteilten Informationen unserer Vertragspartner und/oder der Eigentümer, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir daher keine Gewähr übernehmen können. Elysee Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Ein Zwischenverkauf oder -vermietung des angebotenen Objekts bleibt vorbehalten. Die Reservierung eines Objekts für einen befristeten Zeitraum bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung unter Angabe der genauen Objektbeschreibung und des Reservierungszeitraums durch Elysee Immobilien.
3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger ein durch uns nachgewiesenes Objekte bereits bekannt, hat er Elysee Immobilien dies unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen unter Beifügung eines Nachweises oder Bekanntgabe der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte unserem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch Elysee Immobilien Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere Maklerdienste im eigenen Interesse abzulehnen, da sonst die Gefahr besteht, auch diesem Anbieter gegenüber provisionspflichtig zu sein.
4. Informations- und Auskunftspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Elysee Immobilien unverzüglich über einen Kaufabschluss zu informieren. Der Kunde muss auch über Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar vom Kunden erhalten haben, Auskunft an Elysee Immobilien erteilen.
5. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und Elysee Immobilien kommt zustande, sobald der Kunde von Elysee Immobilien Informationsmaterial über beworbene Immobilienobjekte anfordert oder es zu der Vereinbarung eines Besichtigungstermins des Objekts mit uns kommt und der Kunde dadurch Kenntnis von der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit bekommt.
6. Courtage
Unsere Maklercourtage zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer ist verdient und fällig mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages über das durch Elysee Immobilien nachgewiesene Objekt, auch wenn der Vertrag ohne weitergehende Vermittlung oder Mitwirkung von uns zu Stande kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu solchen Konditionen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages vorliegt. Dies ist der Fall bei einem abweichenden Kaufpreis, beim Teilerwerb durch den Käufer, bei einem gemeinsamen Erwerb der Immobilie seitens des Käufers und eines Dritten oder wenn der wirtschaftliche Erfolg des Kaufvertrages durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Akzeptanz des Maklervertrages und des Courtageanspruchs durch den Käufer liegt ebenfalls vor, wenn eine ohne uns durchgeführte Besichtigung oder die direkte Aufnahme von Verhandlungen mit durch uns nachgewiesenen Partnern Uuuml;ber nachgewiesene Objekte stattfinden. Soweit die Courtagehöhe in unseren Unterlagen nicht explizit angegeben ist, gelten die ortsüblichen Courtagesätze.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und - sofern der Empfänger Vollkaufmann oder juristische Person ist - Gerichtsstand ist München. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
8. Schriftform/Salvatorische Klausel
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs bleiben die Übrigen wirksam. Anstelle unwirksamer Bedingungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am Nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
Stand: Januar 2008
