Allgemeine Geschäftsbedingungen von ELYSEE IMMOBILIEN
1. Anerkennung der AGB
Mit der Verwendung unserer vorstehenden Angebote erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer wegen des angebotenen Objekts.
2. Vermittlungstätigkeit
Elysee Immobilien bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf oder zur Vermietung an. Wir weisen darauf hin, dass wir häufig für Verkäufer und Käufer gleichzeitig als Makler tätig sind. Dabei verpflichten wir uns jedoch zur strikten Neutralität im Interesse beider Auftraggeber. Die jeweiligen Provisionsvereinbarungen werden durch diese beiderseitige Tätigkeit nicht berührt. Sämtliche von uns überlassenen Angebote (Exposees inkl. AGB) und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich sowie ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Diese sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Die objektbezogenen Angaben werden von uns mit großerSorgfalt eingeholt, basieren aber auf den uns erteilten Informationen unserer Vertragspartner und/oder der Eigentümer, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir daher keine Gewähr übernehmen können. Wir haften darüber hinaus nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Ein Zwischenverkauf bzw. eine -vermietung des angebotenen Objekts bleibt vorbehalten. Die Reservierung eines Objekts für einen befristeten Zeitraum bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung unter Angabe der genauen Objektbezeichnung und des vereinbarten Reservierungszeitraums.
3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger ein durch uns nachgewiesenes Objekte bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen unter Beifügung eines Nachweises oder durch Bekanntgabe der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte unserem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch Elysee Immobilien Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere Maklerdienste im eigenen Interesse abzulehnen, da sonst die Gefahr besteht, auch diesem Anbieter gegenüber provisionspflichtig zu werden.
4. Informations- und Auskunftspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über einen Kaufabschluss zu informieren. Der Kunde muss auch über Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar vom Kunden erhalten haben, Auskunft an uns erteilen.
5. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt zustande, sobald der Kunde von uns eine Dienstleistung z.B. in Form eines Exposees über angebotene bzw. beworbene Immobilienobjekte anfordert oder es zu der Vereinbarung eines Besichtigungstermins des Objekts mit uns kommt und der Kunde dadurch Kenntnis von der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit erhält. Ein Maklervertrag kommt ebenfalls mit der Unterzeichnung eines Objektnachweises durch den Kaufinteressenten zustande. Der Objektnachweis enthält unsere AGB.
6. Makler-Courtage
Unsere Maklercourtage (Käuferprovision) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer ist verdient mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages über das durch uns nachgewiesene Objekt, auch wenn der Vertrag ohne weitergehende Vermittlung oder Mitwirkung von uns zu Stande kommt. Die Käferprovision ist zur Zahlung an uns fällig innerhalb einer Woche nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des bisherigen Eigentümers/Verkäufers. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu solchen Konditionen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages vorliegt. Dies ist der Fall bei einem abweichenden Kaufpreis, beim Teilerwerb durch den Käufer oder bei einem gemeinsamen Erwerb der Immobilie seitens des Käufers und eines Dritten. Die Akzeptanz des Maklervertrages und des Courtageanspruchs durch den Käufer liegt ebenfalls vor, wenn eine ohne uns durchgeführte Besichtigung oder die direkte Aufnahme von Verhandlungen mit dem Eigentümer des von uns nachgewiesenen Objektes stattfinden. Unser Anspruch auf Käferprovision besteht auch dann, wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Anfechtung des Kaufvertrages z.B. wegen arglistiger Täuschung vornimmt. Soweit die Courtagehöhe in unseren Unterlagen nicht explizit angegeben ist, gelten die ortsüblichen Courtagesätze.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und - sofern der Empfänger Vollkaufmann oder juristische Person ist - Gerichtsstand ist München. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
8. Schriftform/Salvatorische Klausel
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGB bleiben die Übrigen wirksam. Anstelle unwirksamer Bedingungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am Nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
Stand: April 2011

